Mo - Do: 9 - 13 Uhr u.14 - 18 Uhr
Fr: 9 - 13 Uhr
oder nach Vereinbarung
Ein strafrechtlicher Vorwurf im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln oder Cannabis erfordert sofortige anwaltliche Weichenstellung.
Die Rechtsanwälte Blumenstein & Budde verteidigen Mandanten im gesamten Bundesgebiet in Ermittlungs- und Strafverfahren nach dem BtMG sowie dem Konsumcannabisgesetz (KCanG).
Diskret, strukturiert und durchsetzungsstark.
Wir vertreten Mandanten u.a. bei:
Ziel unserer Verteidigung ist stets die Begrenzung strafrechtlicher Risiken, die Vermeidung belastender Aussagen und – wo möglich – die Einstellung des Verfahrens.
Das Konsumcannabisgesetz hat das Strafrecht im Bereich Cannabis grundlegend verändert. In der Praxis werden jedoch weiterhin veraltete Maßstäbe angewendet. Genau hier setzt unsere Verteidigung an.
Zentrale KCanG-Verteidigungsansätze:
➡️ In vielen Verfahren bestehen erhebliche rechtliche Ansatzpunkte, die frühzeitig genutzt werden müssen.
Nutzen Sie die neue Rechtslage zu Ihrem Vorteil.
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