Mo - Do: 9 - 13 Uhr u.14 - 18 Uhr
Fr: 9 - 13 Uhr
oder nach Vereinbarung
Das Arbeitsrecht ist geprägt von komplexen rechtlichen Vorgaben und erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen für die Beteiligten. Unsere Kanzlei berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten umfassend in arbeitsrechtlichen Fragestellungen und begleitet sie sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen als auch in gerichtlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten.
Die Sozien verfügen über langjährige Erfahrung in der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate und beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber mit dem Ziel einer rechtlich fundierten und praxisnahen Lösung.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in Angelegenheiten des Individualarbeitsrechts, darunter:
Kündigungsschutzverfahren und Kündigungsschutzklagen
Abmahnungen und deren rechtliche Überprüfung
Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
Gestaltung, Prüfung und Anpassung von Arbeitsverträgen
Durchsetzung von Vergütungs-, Urlaubs- und Zeugnisansprüchen
Unsere Beratung erfolgt stets unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Rahmenbedingungen.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der rechtlichen Begleitung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Wir beraten Sie strategisch bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen, Aufhebungsverträgen sowie bei der Verhandlung von Abfindungsregelungen.
Ziel ist eine rechtssichere und planbare Lösung unter Wahrung Ihrer Interessen.
Wir vertreten unsere Mandanten vor den zuständigen Arbeitsgerichten in allen Instanzen. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine sorgfältige Vorbereitung, eine klare prozessuale Strategie und eine sachliche, durchsetzungsstarke Interessenvertretung
Unsere arbeitsrechtliche Tätigkeit ist geprägt von einer präzisen Analyse der Sach- und Rechtslage, einer transparenten Mandantenkommunikation sowie einem lösungsorientierten Vorgehen. Dabei behalten wir stets auch wirtschaftliche Aspekte im Blick.
|
|
|
|