Rechtsanwalt Blumenstein, Budde, Strafverteidigung, Budde Blumenstein Recht
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Strafrecht

Bundesweite Strafverteidigung - Erfahrung in allen Verfahrensstadien

Beide Sozien der Kanzlei verfügen über eine langjährige, fundierte Erfahrung in der Strafverteidigung – auch in komplexen und überörtlich geführten Verfahren. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf Verfahren von erheblicher rechtlicher und tatsächlicher Tragweite; unter anderem haben sie im bundesweit beachteten sogenannten „Piratenverfahren“ vor dem Landgericht Hamburg und in einer Vielzahl von „Encro-Chat“-Verfahren verteidigt.

Wir beraten und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten umfassend und mit strategischem Weitblick sowohl als Wahlverteidiger als auch als Pflichtverteidiger. Unsere Tätigkeit umfasst sämtliche Stadien des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über das Zwischenverfahren bis hin zum Hauptverfahren. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in Untersuchungshaftverfahren sowie bei haftrelevanten Entscheidungen mit konsequenter Interessenvertretung zur Seite.

Darüber hinaus übernehmen wir die Einlegung und Durchführung von Rechtsmitteln, insbesondere Berufung und Revision, und vertreten Sie ebenso im Privatklage- wie auch im Nebenklageverfahren. Ziel unserer Arbeit ist eine klare, sachlich fundierte und durchsetzungsstarke Verteidigungsstrategie, ausgerichtet auf den bestmöglichen rechtlichen Ausgang für unsere Mandantschaft.

Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger im Strafrecht

Wir beraten und vertreten Sie sowohl als Wahlverteidiger als auch als Pflichtverteidiger in allen Phasen des Strafverfahrens. Unsere strafrechtliche Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren
  • Vertretung bei polizeilichen Vorladungen und Staatsanwaltschaftsverfahren
  • Strafverteidigung in Untersuchungshaft und Haftprüfungsverfahren
  • Vertretung im Zwischenverfahren und in der Hauptverhandlung
  • Strategische Beratung bei Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung

Gerade im frühen Stadium eines Strafverfahrens kann eine qualifizierte Strafverteidigung entscheidenden Einfluss auf den weiteren Verlauf haben.

Berufung, Revision, Nebenklage und Privatklage

Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten im Rechtsmittelverfahren, insbesondere bei Berufung und Revisionvor den zuständigen Land- und Oberlandesgerichten. Auch im Nebenklageverfahren sowie im Privatklageverfahrenstehen wir Ihnen mit strafrechtlicher Expertise und prozessualer Erfahrung zur Seite.

 

Unsere Tätigkeit als Strafverteidiger in Dortmund ist geprägt von einer klaren Kommunikation, einer realistischen rechtlichen Einschätzung und einer konsequenten Interessenvertretung gegenüber Ermittlungsbehörden und Gerichten.

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