Mo - Do: 9 - 13 Uhr u.14 - 18 Uhr
Fr: 9 - 13 Uhr
oder nach Vereinbarung
Gerade in strafrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Ermittlungsverfahren wird bei der Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen, Haftbefehlen etc. auf die "üblichen Bürozeiten" eines Strafverteidigers keine Rücksicht genommen.
Es bedarf doch gerade in diesen Fällen einer unverzüglichen und kompetenten Erstberatung, die wir nunmehr durch die Einführung eines 24h-Notrufes gewährleisten können.
In dringenden Fällen einer Durchsuchung oder vorläufigen Festnahme durch die Polizei, in Fällen der Anordnung der Beschlagnahme oder Untersuchungshaft können Sie uns täglich rund um die Uhr unter folgender Rufnummer erreichen:
+49 231 7764572
Sollten wir wider Erwarten nicht selbst ans Telefon gehen, sprechen Sie bitte unter Angabe Ihrer Erreichbarkeit auf den Anrufbeantworter. Wir melden uns dann umgehend. Auch die Polizei wird auf Ihren Wunsch hin unter der o.g. Telefonnummer anrufen. Hierzu ist sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verpflichtet.
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