Verkehrsrecht in Dortmund

Bußgeld, Führerschein und Unfall: Ihre nächsten Schritte

Ein Bußgeldbescheid, ein drohendes Fahrverbot oder ein Verkehrsunfall wirft oft dringende Fragen auf. Blumenstein & Budde beraten und vertreten Sie im Verkehrsrecht in Dortmund: im Bußgeldverfahren, bei Verkehrsstraftaten, in Fahrerlaubnisfragen und bei der Unfallregulierung. Im ersten Kontakt klären wir Ihr Anliegen, laufende Fristen und eine mögliche Mandatsübernahme.

Kontaktgespräch zum Verkehrsrecht anfragen · Kanzlei: 0231 1503719. Bei einer kurzfristig ablaufenden Frist rufen Sie bitte an.

Bußgeldbescheid erhalten: Zustellung und Frist prüfen

Bei Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstößen können neben einer Geldbuße auch Punkte und ein Fahrverbot im Raum stehen. Wir prüfen im übernommenen Mandat den konkreten Vorwurf, die verfügbaren Mess- und Verfahrensunterlagen sowie mögliche Einwendungen. Nicht jeder Bescheid ist fehlerhaft; ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall und den möglichen Folgen ab.

Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch bei der Behörde eingelegt werden, die ihn erlassen hat (§ 67 OWiG). Bewahren Sie den Bescheid und den Zustellungsumschlag auf. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Eine Anfrage an unsere Kanzlei ersetzt keinen Einspruch und wahrt keine Frist.

Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis unterscheiden

Ein Fahrverbot untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen zeitweise. Bei der Entziehung erlischt hingegen die Fahrerlaubnis; für die Rückkehr ans Steuer ist regelmäßig eine Neuerteilung erforderlich. Bei ausländischen Fahrerlaubnissen gelten Besonderheiten für das Recht, in Deutschland zu fahren. Die Begriffe „Führerschein weg“ und „Führerscheinentzug“ allein lassen deshalb noch keine verlässliche rechtliche Bewertung zu.

Wir prüfen, welche Maßnahme konkret angeordnet oder angekündigt ist, wann sie wirksam wird und welche Rechtsbehelfe in Betracht kommen. Berufliche Abhängigkeit vom Führerschein sollte früh angesprochen und belegt werden. Sie führt nicht automatisch dazu, dass ein Fahrverbot entfällt. Auch dessen Beginn lässt sich nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen beeinflussen.

Fahrerlaubnisbehörde, MPU und Neuerteilung

Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde können neben einem Straf- oder Bußgeldverfahren eine eigene Prüfung erfordern. Bei Zweifeln an der Fahreignung können nach den gesetzlichen Voraussetzungen Gutachten verlangt werden. Wir beraten zu behördlichen Maßnahmen, einer angeordneten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und Fragen der Neuerteilung. Bringen Sie das vollständige Schreiben einschließlich Anlagen und Fristsetzung mit. Ob ein Gutachten verlangt werden darf und welche Folgen eine Nichtvorlage hat, muss anhand des konkreten Falls geprüft werden.

Verkehrsstrafrecht: Vorladung oder Strafbefehl

Bei Vorwürfen wie Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder fahrlässiger Körperverletzung stehen strafrechtliche Folgen und möglicherweise die Fahrerlaubnis auf dem Spiel. Als Beschuldigter müssen Sie keine Angaben zum Tatvorwurf machen. Davon zu unterscheiden sind gesetzliche Pflichten, etwa zu Personalien und zur Duldung rechtmäßig angeordneter Maßnahmen. Eine Verteidigungsstrategie sollte auf der Aktenlage beruhen.

Weitere Hinweise finden Sie unter Vorladung der Polizei und Strafbefehl erhalten. Bei einer laufenden Durchsuchung oder Festnahme erreichen Sie unseren 24/7-Strafverteidiger-Notruf.

Nach einem Verkehrsunfall: Ansprüche und Haftung klären

Bei der Unfallregulierung prüfen wir die Haftung und die in Betracht kommenden Ansprüche, etwa auf Ersatz von Fahrzeugschäden, erforderlichen Folgekosten oder Schmerzensgeld bei Verletzungen. Welche Positionen und Anwaltskosten ersetzt werden, hängt unter anderem von der Haftungsverteilung und den Umständen des Unfalls ab. Eine vollständige Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung lässt sich nicht pauschal zusagen.

Sichern Sie vorhandene Fotos, Angaben zu Beteiligten und Zeugen, das polizeiliche Aktenzeichen sowie Schreiben der Versicherungen. Bewahren Sie Rechnungen und andere Schadensbelege auf. Stimmen Sie umfangreiche Unterlagen und sensible Gesundheitsdaten zunächst mit uns ab, bevor Sie diese übermitteln.

So starten Sie Ihre Anfrage

Nennen Sie zunächst Ihren Namen, den gewünschten Kontaktweg und kurz das Thema: Bußgeld, Fahrerlaubnis, Strafverfahren oder Unfall. Wichtig sind außerdem das Datum einer Zustellung oder einer laufenden Frist und die wesentlichen Beteiligten für die Prüfung möglicher Interessenkonflikte. Umfangreiche Akten oder eine ausführliche Schilderung sind für die erste Kontaktaufnahme nicht erforderlich.

Im kostenfreien Kontaktgespräch klären wir Ihr Anliegen, die mögliche Mandatsübernahme und den Kostenrahmen. Rechtliche Beratung, Aktenprüfung und Vertretung sowie deren Vergütung vereinbaren wir gesondert. Falls Sie rechtsschutzversichert sind, klären wir den Umfang einer möglichen Deckung; eine Versicherung übernimmt nicht automatisch jedes Verfahren. Lernen Sie Ihre Ansprechpartner kennen.

Kontaktgespräch zum Verkehrsrecht anfragen · 0231 1503719. Ein Mandat kommt erst durch gesonderte Annahme zustande. Die bloße Anfrage wahrt keine Frist.

Gesetzliche Grundlagen: § 67 OWiG, § 25 StVG, § 69 StGB, § 3 StVG und § 46 FeV.

Blumenstein & Budde · Redaktioneller Stand: 12. Oktober 2026. Allgemeine Informationen; sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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