Cannabis- und Betäubungsmittelstrafrecht
Verteidigung nach KCanG und BtMG – in Dortmund und bundesweit.
Ein strafrechtlicher Vorwurf im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln oder Cannabis erfordert frühzeitige anwaltliche Weichenstellung. Die Rechtsanwälte Blumenstein & Budde verteidigen Mandanten im gesamten Bundesgebiet in Ermittlungs- und Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und dem Konsumcannabisgesetz (KCanG).
Vertraulich anfragen: 0231 1503719
Wir verteidigen unter anderem bei
- Vorwürfen des Besitzes und des Handeltreibens
- Hausdurchsuchungen und Sicherstellungen
- polizeilichen Vorladungen
- staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren
- Anklagen vor Amts- und Landgerichten
- Verfahren mit EncroChat- oder anderen Messenger-Daten
Ziel unserer Verteidigung ist die Begrenzung strafrechtlicher Risiken, die Vermeidung belastender Aussagen und – wo möglich – die Einstellung des Verfahrens.
KCanG: Ansatzpunkte für die Verteidigung
Das Konsumcannabisgesetz hat das Strafrecht im Bereich Cannabis seit April 2024 grundlegend verändert. In der Praxis werden dennoch nicht immer die richtigen Maßstäbe angelegt. Wichtige Ansatzpunkte sind:
- präzise Mengenprüfung: tatsächlicher Besitz gegenüber erlaubten Höchstmengen
- Trennung legaler KCanG-Sachverhalte von BtMG-Vorwürfen
- Anwendung des milderen Rechts bei Altfällen (§ 2 Abs. 3 StGB)
- Prüfung der Durchsuchungsanordnung bei bloßem Cannabisverdacht
- Überprüfung der Einziehung von Pflanzen, Ernte oder Zubehör
Vorladung oder Durchsuchung?
Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Ihr Verteidiger die Akte kennt. Hinweise für die ersten Minuten finden Sie in unserem Ratgeber. Bei einer Durchsuchung oder Festnahme erreichen Sie uns rund um die Uhr über den 24/7-Notruf.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.